Der dnnWerk Verbund stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die AGB sind im Internet unter www.dnnwerk.de jederzeit frei abrufbar und werden bei erstmaliger Inbetriebnahme erneut zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB des dnnWerk Verbund im Rahmen einer jeden Bestellung an; sei es durch Erteilen eines Auftrages in dem auf unserer Webseite www.dnnwerk.de bereitgestellten Supportforum oder durch Erteilen eines Auftrages über die bereitgestellten Benutzeroberflächen.
1. Leistungsumfang, Entgelte
1.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot des dnnWerk Verbund oder aus einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen. Die aktuelle Preisliste und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Providers sind dem Kunden bekannt; er erkennt sie hiermit ausdrücklich an.
1.4 Die Nutzung des Internet-Service des dnnWerk Verbund erfolgt zu den jeweiligen gültigen Entgelten gemäss Kundeninformation. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung.
1.5 Der dnnWerk Verbund behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden an seine beim dnnWerk Verbund hinterlegte Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Geht in dieser Frist kein Widerspruch zu, wird dnnWerk Verbund die geänderten Entgelte der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr.8.2).
1.6 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
1.7 Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Überweisung oder Internetzahlungen über Drittanbieter.
1.8 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über
seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
1.9 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Besteht für den Kunden der Verdacht, dass Dritte unbefugt in den Besitz des Passwortes gelangt sein könnten, ist er verpflichtet, das betreffende Passwort zu ändern. Er stellt dnnWerk Verbund von Kosten und Ansprüche Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
1.10 dnnWerk Verbund beginnt mit den Leistungen des Internet-Service unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Zahlung.
1.11 Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder einem länger als 2 Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann dnnWerk Verbund das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
1.12 Ferner ist dnnWerk Verbund bei Zahlungsverzug berechtigt alle Zugänge des Kunden - ohne Ankündigung - kostenpflichtig zu sperren. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt erst nach Ausgleich aller ausstehenden Forderungen.
1.13 Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (Domains) ändern, so ist dnnWerk Verbund berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Domain, zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraumes zu.
1.14 Gegen Forderungen von dnnWerk Verbund kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
1.15 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
1.16 Bei im voraus bezahlten Entgelten besteht kein Rückforderungsrecht, wenn der Kunde vor Ablauf dieses bezahlten Zeitraumes kündigt.
1.17 Handelt es sich bei der vereinbarten Dienstleistung um die Erstellung eines Software Produktes (z.B. eines DotNetNuke Moduls), behält sich dnnWerk Verbund das Recht vor, das erstellte Werk auch anderen Kunden anzubieten, es sei denn, es ist eine exklusive Nutzung durch den Kunden vereinbart. In Fall der vereinbarten Exklusivnutzung erhält der Kunde nach Abschluss der Arbeit das Werk in Form einer Datei, in aller Regel in Form einer Internetüberspielung (Download). Es erfolgt grundsätzlich keine Auslieferung von Werken auf physischen Datenträgern (Disketten, CDs, o.ä.)
1.18 Bei Dienstleistungsverträgen, die über die Vermietung von Speicherplatz und hinausgehen, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20% des im Angebot bezifferten Betrages fällig. dnnWerk Verbund behält sich vor, beauftragte Werke erst nach erfolgter Gutschrift der Anzahlung auszuliefern. Weiterhin kann dnnWerk Verbund die vollständige Bezahlung eines Werkes vor der Auslieferung des beauftragten Werkes verlangen.
2. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten
2.1 Die von von dnnWerk Verbund im Rahmen des Internet-Services zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel DNN-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von von dnnWerk Verbund zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung einiger Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über dnnWerk Verbund geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch dnnWerk Verbund oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.
2.2 dnnWerk Verbund haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 14. dnnWerk Verbund ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern von dnnWerk Verbund liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 14 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen. dnnWerk Verbund verpflichtet sich jedoch, die zur Verfügung gestellten Programme im Rahmen des technisch möglichen auf Virenfreiheit zu überprüfen.
2.3 Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden so genannte Log-Files für die letzten vier Wochen gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von dnnWerk Verbund nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch dnnWerk Verbund ist ausgeschlossen.
3. Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).
3.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen des Internet-Services von dnnWerk Verbund nicht gestattet. dnnWerk Verbund ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist dnnWerk Verbund berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
3.3 dnnWerk Verbund behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzellfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere ASP-Komponenten und ASP.NET-Komponenten, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. dnnWerk Verbund behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde kann gegenüber von dnnWerk Verbund keine Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, hinsichtlich des Inhalts des gemieteten Servers geltend machen, es sei denn es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von dnnWerk Verbund oder eines seiner Erfüllungsgehilfen vor
(vgl. Nr. 14.1)
3.4 Dem Kunden ist bekannt dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
4. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen
4.1 dnnWerk Verbund erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne das dnnWerk Verbund hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
4.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als Deutsche "de" - Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung ausgehen, wenn der Internet-Service von dnnWerk Verbund unter dem, bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde und dieser im Internet aufrufbar ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens dnnWerk Verbund ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung bei den entsprechenden Domain Vergabestellen.
4.3 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird dnnWerk Verbund eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigt. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird dnnWerk Verbund weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
4.4 dnnWerk Verbund betreut während der Dauer, des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter http://www.denic.de ). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind dnnWerk Verbund und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
4.5 dnnWerk Verbund führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also "ADMIN-C") der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. dnnWerk Verbund wird, wie üblich, als "ZONE-C" eingetragen. Die Eintragungen "ADMIN-C" und "TECH-C" sind notwendige Angaben bei der DENIC. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z. B. über http://www.denic.de ) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
4.6 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Übernahme der Domain durch ein anderes Denic Mitglied, wird dnnWerk Verbund die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen (transit zur denic) freigeben. Das bedeutet: Der Kunde wir dann mit dieser/en Domains "denic Direkt" Kunde.
Diese Regelung gilt auch für den Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünscht.
Bei allen anderen Domain Endungen außer .de wird bei einer Kündigung des Vertrages und keiner Übernahme der Domain durch einen anderen Registrar die Domain seitens der Firma dnnWerk Verbund nicht weiter bei den zuständigen Registrierungsstellen verlängert oder wahlweise gelöscht.
Sollte der Kunde bzw. sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird dnnWerk Verbund hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden und keine sonstigen Zahlungsrückstände mehr bestehen; ansonsten steht von dnnWerk Verbund ein Zurückbehaltungsrecht zu. Macht dnnWerk Verbund das Zurückbehaltungsrecht geltend, kann sie dem Kunden eine Frist von 2 Wochen setzen, in der er die Zahlungsrückstände auszugleichen hat; nach erfolglosem Ablauf der Frist, ist sie berechtigt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen.
4.7 Es besteht bei einzelnen Diensten die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses von von dnnWerk Verbund betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. dnnWerk Verbund wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Ab dem zweiten Versuch werden hierfür Gebühren erhoben. dnnWerk Verbund kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber dnnWerk Verbund hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen von dnnWerk Verbund und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
4.8 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
4.9 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .net), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
5.Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Internet -Service von dnnWerk Verbund produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch dnnWerk Verbund findet nicht statt.
5.2 dnnWerk Verbund überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net )Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, sofern Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
5.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich dnnWerk Verbund vor, den betreffenden Domainnamen bis zur rechtsverbindlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
5.4 Sollte dnnWerk Verbund aus in 3. und 5. beschriebenen Gründen einen Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber von dnnWerk Verbund leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die dnnWerk Verbund zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält dnnWerk Verbund bezüglich der Ziffern 2. bis 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei. Der Kunde kann aus der Sperrung keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von dnnWerk Verbund oder eines seiner Erfüllungsgehilfen vor (vgl. Nr. 14.1)
5.5 Linklisten und Toplisten gleich welcher Form (z.B. Bittorrent, Emule usw.) dürfen auf den gebuchten Web- / Server-Angeboten nicht betrieben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung werden diese Seiten sofort deaktiviert.
6.Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen
6.1 Soweit Daten an dnnWerk Verbund - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von dnnWerk Verbund werden gemäß Kundeninformationen regelmäßig und sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von von dnnWerk Verbund übertragen.
6.2 Sofern in den vereinbarten Dienstleistungsverträgen Exklusivnutzung von Datenbank Instanzen vereinbart ist, erhält der Kunde Zugriff auf erstellt Datensicherungen, über die der Kunde frei verfügen kann.
6.3 Diverse kundenspezifische Einstellungen des Internet-Services von dnnWerk Verbund werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet, ohne Gewähr durch dnnWerk Verbund. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von von dnnWerk Verbund bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
7. Empfang und Versand von E-Mails
7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dnnWerk Verbund und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im Internet-Service von dnnWerk Verbund E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
7.2 Sollte von dnnWerk Verbund bekannt werden, dass der Kunde E-Mails, unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemeiner anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet, verschickt, behält sich dnnWerk Verbund vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets, sowie Massenemails an Adressanten, die den Adressanten nicht kennen ("Spam"). Sollte dnnWerk Verbund aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber von dnnWerk Verbund Leistungspflichtig.
7.3 dnnWerk Verbund ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
7.4 Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das Verschulden nicht bei dnnWerk Verbund liegt, ist eine Haftung ausgeschlossen.
8. Vertragsbeginn und -Ende
8.1 Spätestens mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum Internet-Service von dnnWerk Verbund entsteht zwischen dem Kunden und von dnnWerk Verbund das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach der Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag, ungeachtet des Datums der Zahlung, stellt den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
8.2 Der Kunde und dnnWerk Verbund können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Ein Widerspruch im Sinne Ziffer 1.5 oder 17.3 gilt als ordentliche Kündigung.
Ist keine Kündigungsregelung individuell getroffen worden, gilt folgende Kündigungsfrist:
Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum jeweiligen Monatsende kündigen.
8.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen, muss aber binnen 3 Tagen schriftlich per Post oder Fax bestätigt werden.
8.4 dnnWerk Verbund kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit zum Ende eines laufenden Monats wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
8.5 Für den Internet-Service von dnnWerk Verbund, in dem gemäß Spezifikation der gesamte Datenverkehr enthalten ist, gilt folgende Zusatzregelung. Das Datentransfervolumen ist pro Monat beschränkt. Eine Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze überschreitet, erfordert nach erheblicher oder dauerhafter Überschreitung gemäß den aktuellen Preisen von dnnWerk Verbund.
8.6 Der Kunde kann auf Wunsch in ein anderes Angebot von dnnWerk Verbund mit einem Abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. dnnWerk Verbund kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls geltend machen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
8.7 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist dnnWerk Verbund berechtigt, den Zugang in ihrem Internet-Service sofort zu verwehren; hinterlegte Inhalte werden sofort gesperrt. dnnWerk Verbund ist berechtigt, die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen und Email-Nachrichten nach einer Frist von 2 Wochen seit Zugang der Kündigung zu löschen.
9.Verfügbarkeit, Wartung
9.1 Vorbehaltlich der folgenden Regelungen stehen die Internet-Services von dnnWerk Verbund 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. dnnWerk Verbund garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99,4% per annum. dnnWerk Verbund übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung von dnnWerk Verbund für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Nr. 14.1 ausgeschlossen.
10. Technische Einschränkungen bei Internet-Präsenzen
10.2 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leistungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
11.Leistungsstörungen
11.1 Gegenüber einem Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, haftet dnnWerk Verbund für gelieferte Waren, indem sie nach eigenem Ermessen kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten 2 Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, haftet dnnWerk Verbund für gelieferte Waren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Sofern sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, hat dnnWerk Verbund Störungen des Zuganges zum Internet -Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat dnnWerk Verbund die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, von dnnWerk Verbund erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Stunden nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
11.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 14. begrenzt.
12. Technische Beratung
12.1 Die technische Beratung per E-Mail und Telefondienste erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.
14 .Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
14.1 dnnWerk Verbund haftet nur für Schäden, die von seinen gesetzlichen Vertretern oder einem der Erfüllungsberechtigten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einerfahrlässigen Pflichtverletzung von dnnWerk Verbund oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt des weiteren nicht für zugesicherte Eigenschaften (Garantieerklärungen).
14.3 Die Benutzung des Internet-Services von dnnWerk Verbund erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 14.1. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z. B. DNN-Module, ASP, ASP.NET), die sich über den Internet-Service von dnnWerk Verbund laden bzw. aktivieren lassen.
14.4 dnnWerk Verbund haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich dnnWerk Verbund oder der Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.
14.5 Eine Haftung von dnnWerk Verbund ist ausgeschlossen, wenn eine Nichterreichbarkeit des Vertragsgegenstandes durch Dritte zu verantworten ist. Gleiches gilt, wenn bei einer Domainübertragung der alte Provider die Domain nicht herausgibt (sog. KK-NACK).
15. Sonderregelungen für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen
15.1 dnnWerk Verbund ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Internet-Service und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.
15.2 Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von dnnWerk Verbund. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt dnnWerk Verbund alle Schäden und stellt dnnWerk Verbund von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
15.3 In allen Fällen, in denen der Kunde von dnnWerk Verbund die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. dnnWerk Verbund kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt dnnWerk Verbund auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so ist der Kunde verpflichtet dnnWerk Verbund von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen dnnWerk Verbund erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen dnnWerk Verbund Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen dnnWerk Verbund gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z. B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).
15.4 Die Internet-Services von dnnWerk Verbund beinhalten Leistungen (zum Beispiel E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung von dnnWerk Verbund.
16.Datenschutz
siehe Datenschutzerklärung
17. Sonstiges
17.1 dnnWerk Verbund ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. dnnWerk Verbund ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
17.2 Die in den AGB erwähnten Mitteilungen von dnnWerk Verbund an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt dnnWerk Verbund grundsätzlich an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden oder eine vereinbarte E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
17.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden oder postalisch mitgeteilt. Hier ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr. 8.2).
.
17.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
17.5 von dnnWerk Verbund steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
17.6 Der Kunde willigt ein, dass dnnWerk Verbund anhand seiner personenbezogenen Daten Auskünfte von der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Creditreform) einholen kann und im Fall nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) Auskünfte dorthin, zur Wahrung berechtigter Interessen weitergibt. Weitere Hinweise zum Datenschutz enthält ein Merkblatt, dass gerne angefordert werden kann.
17.7 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Bremen als vereinbart, diesbezüglich wird auf das Gerichtsstandprinzip ausdrücklich verzichtet. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.9 Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden, Lieferanten oder Dritten werden nicht anerkannt. Bei Auftragserteilung bzw. -annahme erlangen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsfähigkeit, auch wenn dieses auf Unterlagen anders lautend an- oder wiedergegeben wird.
17.10 Die Angestellten von dnnWerk Verbund sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbeziehungen hinausgehen.
17.11 Allen Preisauskünften liegen die Preise einsehbar unter www.dnnwerk.de zugrunde.
18. Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz
18.1 Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an dnnWerk Verbund widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken (z.B. Modulen für DotNetNuke). Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn dnnWerk Verbund nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder bei gelieferter Software der Quellcode enthalten ist. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind, dieses gilt insbesondere bei bereits beantragten und auf den Endkunden registrierte Domainnamen.
18.2. Das Widerrufsrecht entfällt für Dienstleistungen, die die 14-tägige, kostenfreie Testphase beinhalten.
19. Salvatorische Klausel
19.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken